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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1395/11   

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https://dejure.org/2012,103805
LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1395/11 (https://dejure.org/2012,103805)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2012 - 24 TaBV 1395/11 (https://dejure.org/2012,103805)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 24 TaBV 1395/11 (https://dejure.org/2012,103805)
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 111/11

    Arbeitnehmerüberlassung - CGZP - "equal-pay" - Aussetzung - Rechtskraft

    Dort ist es unter dem Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11 anhängig.

    Die Tariffähigkeit der CGZP zum Zeitpunkt des Abschlusses der vorliegend bedeutsamen Tarifverträge - 09.07.2008 - ist Gegenstand des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin (29 BV 13947/10) bzw. des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (24 TaBV 1395/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 5 Sa 1524/11

    Keine Aussetzung nach § 97 Abs 5 ArbGG - Rechtsunwirksamkeit einer

    Einer Aussetzung des Rechtsstreits nach § 97 Abs. 5 ArbGG bis zur rechtskräftigen Erledigung des Beschlussverfahrens 29 BV 13847/10 beim Arbeitsgericht Berlin, das nunmehr im Beschwerdeverfahren beim LAG Berlin-Brandenburg zum Geschäftszeichen 24 TaBV 1395/11 anhängig ist, bedurfte es nicht.
  • LAG Nürnberg, 23.11.2011 - 7 Ta 157/11

    Verfahrensaussetzung - Rechtskraftwirkung einer Entscheidung bezüglich der

    Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11 anhängig.

    Die Tariffähigkeit der CGZP zum Zeitpunkt des Abschlusses der vorliegend bedeutsamen Tarifverträge - 19.06.2006 bzw. 09.07.2008 - ist Gegenstand des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin (29 BV 13947/10) bzw. des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (24 TaBV 1395/11).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2011 - 2 Ta 57/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

    Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin ist Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11), über die noch nicht entschieden ist.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 Ta 54/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

    Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin ist Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2011 - 2 Ta 58/11

    Aussetzung - Equal-Pay-Klage - Tariffähigkeit der CGZP

    Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin ist Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11), über die noch nicht entschieden ist.
  • ArbG Emden, 28.09.2011 - 1 Ca 188/11
    Einerseits ist diese Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig; der Rechtsstreit befindet sich unter dem Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11 in der Beschwerdeinstanz beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
  • LAG München, 30.11.2011 - 7 Ta 392/11

    Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Tariffähigkeit einer

    Zumindest ein Beschlussverfahren über die Tariffähigkeit der CGZP für diesen Zeitraum ist gegenwärtig bei dem LAG Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 24 TaBV 1395/11 - anhängig.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2011 - L 4 R 3625/11
    Zur Frage der Tarifunfähigkeit der CGZP für vergangene Zeiträume sei im Anschluss an die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin ein Verfahren beim Landesarbeitsgericht Berlin (24 TaBV 1395/11) anhängig.
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